Im Mai 2018 haben vom Klimawandel betroffene Familien aus Europa, Kenia und Fidschi und sowie ein samischer Jugendverband erstmals vor dem Europäischen Gericht (EuG) den Schutz ihrer Grundrechte eingeklagt, um den europäischen Gesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat der EU) gerichtlich auf eine angemessene Klimazielverschärfung bis 2030 zu verpflichten.
Der EuGH hat die Forderungen der KlägerInnen mit Entscheidung vom 25.3.2021 nunmehr zurückgewiesen. Der Rechtsstreit findet damit sein vorläufiges Ende.
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